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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blue Studios GmbH
Die nachstehenden AGBs sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma Blue Studios GmbH, Sandstraße 12, 30167 Hannover (nachfolgend „Rechteinhaber“) und dem Käufer/Nutzer (nachfolgend „Lizenznehmer“) über die vom Rechteinhaber unter www.roomimage.de angebotenen Werke.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Lizenznehmer erwirbt durch diesen Vertrag ein Nutzungsrecht an den unter www.roomimage.de angebotenen Bilddateien (nachfolgend „Werke“). Hierbei wird unterschieden zwischen einem ausschließlichen und einem nicht ausschließlichen Nutzungsrecht.
(2) Die Parteien gehen davon aus, dass das vertragsgegenständliche Werk selbst oder der auf ihr dargestellte Gegenstand in Deutschland zugunsten des Rechteinhabers urheberrechtlich geschützt ist.
§ 2 Rechteeinräumung
(1) Zur Verwirklichung des in § 1 Abs. 1 genannten Zweckes räumt der Rechteinhaber dem Lizenznehmer hiermit folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein:
(a) Das Recht zur Einspeicherung der Abbildung in die Web-Site des Lizenznehmers;
(b) Das Recht, die vertragsgegenständliche Abbildung der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen („Recht der Öffentlich-Zugänglichmachung“);
(c) Das Recht, die Abbildung im Zusammenhang mit der Gesamt-Web-Site auch in anderen Medien weiter zu verwerten, etwa im Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen derzeit bekannten Verwertungsarten.
(d) das Recht, Bilddateien (Fotografien) beliebig auf Bild-, Ton- oder Datenträgern zu vervielfältigen und zu verbreiten und/oder zu vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen (Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht),
(e) das Recht, die Bilddateien mit Hilfe analoger, digitaler oder anderweitiger Übertragungstechnik zur Verfügung zu stellen,
(f) das Recht, die Bilddateien beliebig oft mit weiteren technischen Verfahren durch Funksendungen oder ähnliche technische Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
(g) das Recht, die Bilddateien zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von Büchern, Heften oder anderen Druckwerken zu nutzen, hiervon ausgenommen sind die Nutzung im Bildkatalogen und artverwandten Bildsammlungen (Druckrecht),
(h) das Recht, die Bilddateien wie folgt zu bearbeiten: Verkleinerung, Vergrößerung, Beschneidung, Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Kontrast- und Helligkeitswerte.
(2) Der Rechteinhaber räumt dem Lizenznehmer bei Bestellung mit den Bestelloptionen:
(a) Vollexklusiv“ ein ausschließliches und alleiniges Nutzungsrecht an dem Werk ein. Das Recht wird dabei nur dem Lizenznehmer eingeräumt. Diesem ist es jedoch gestattet maximal 10 weiteren Personen / Unternehmen (nachfolgend „Drittkunden“) jeweils nicht ausschließliche Nutzungsrechte an dem betreffenden Werk, für die Dauer dieses Vertrages gemäß § 6, einzuräumen. Der Lizenznehmer hat durch geeignete vertragliche Regelungen mit den Drittkunden sicher zu stellen, dass sämtliche diesen eingeräumten Nutzungsrechte nach Ablauf der Vertragsdauer dieses Vertrages gemäß § 6, erlöschen. Der Lizenznehmer haftet dem Rechteinhaber für eine darüber hinausgehende Nutzung des Werkes durch einen Drittkunden;
(b) „Teilexklusiv“ ein ausschließliches und alleiniges Nutzungsrecht an dem Werk, ausschließlich für die Verwendung in der von ihm ausgewählten Rubrik, ein. Eine Verwendung des Werkes für andere Bereiche ist bei der Option „Teilexklusiv“ nicht gestattet und verpflichtet den Lizenznehmer zum Schadensersatz. Das Recht wird nur dem Lizenznehmer eingeräumt. Es ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht weiter übertragbar.
(3) Das Verhältnis der Kaufoptionen zueinander verhält sich wie folgt:
(a) Beim Kauf eines Werkes mit der Option „Vollexklusiv“ erlöschen sämtliche anderen Kaufoptionen für dieses Werk. Die Option „Vollexklusiv“ steht nur solange zur Verfügung, wie keine andere Kaufoption auf das Werk ausgeübt worden ist.
(b) Beim Kauf eines Werkes mit der Option „Teilexklusiv“ erlöschen sämtliche anderen Kaufoptionen für dieses Werk, mit Ausnahme der verbleibenden „Teilexklusiv“- Optionen. Diese sind weiterhin verfügbar. Die Option „Teilexklusiv“ steht nur solange zur Verfügung, wie keine andere Kaufoption auf das Werk ausgeübt worden ist.
(c) § 2 Abs. 3 lit. a) und b) gelten gleichermaßen für den Kauf einer ganzen Serie. Die Option zum Kauf einer ganzen Serie erlischt, wenn eine Kaufoption auf ein einzelnes Bild der Serie ausgeübt worden ist.
(4) Die Rechteeinräumung wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die nach § 7 dieses Vertrages geschuldete Zahlung vollständig geleistet hat. Der Rechteinhaber kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Abbildung auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.
(5) Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst auch solche Rechte, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an der vertragsgegenständlichen Abbildung entstehen.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Fotografien oder Abbildungen zu abredewidrig oder sinnentstellenden Verwendungen zu nutzen. Der Rechteinhaber widerspricht bereits jetzt der Nutzung des Lizenzgegenstandes zu pornografischen, diffamierenden, verleumderischen oder in sonstiger Form unrechtmäßigen oder sittenwidrigen Zusammenhängen. Der Lizenznehmer macht sich durch derartige Nutzungen schadenersatzpflichtig. In einem solchen Fall hat er den Rechteinhaber von der Inanspruchnahme der verletzten Personen oder sonstigen Dritten freizuhalten.
(6) Im Hinblick auf unbekannte künftige Nutzungsarten im Zusammenhang mit Web- Sites räumt der Rechteinhaber dem Lizenznehmer eine Option zu angemessenen Bedingungen ein.
(7) Der Lizenznehmer ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Abbildung auf einer Web-Site auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber oder ausschnittsweise zu benutzen oder – in begrenztem Umfang – zu bearbeiten. Hinzufügungen und wesentliche Veränderungen der vertragsgegenständlichen Abbildung sind nicht zulässig.
§ 3 Mitwirkungspflichten und Kontrollrechte des Rechteinhabers
(1) Der Rechteinhaber hat dem Lizenznehmer folgende Informationen in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
(a) Informationen über sämtliche Miturheber an der vertragsgegenständlichen Abbildung: schriftlich oder per E-Mail;
(b) Ggf. Beschränkungen seines Rechteumfanges bzw. der Art und Weise, auf die die vertragsgegenständliche Abbildung in die Web-Site eingebunden werden darf: schriftlich oder per E-Mail;
(2) Zur Kontrolle der Erfüllung dieses Vertrages gewährt der Lizenznehmer dem Rechteinhaber jederzeit kostenlosen Zugang zu seiner Web-Site, sofern Zugang und Abruf nicht ohnehin unentgeltlich angeboten werden.
§ 4 Haftung
(1) Der Rechteinhaber versichert und steht dafür ein, dass er Inhaber der Online- Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Abbildung ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Der Rechteinhaber garantiert ferner, dass die von ihm lizenzierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Falls dem Rechteinhaber bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen der vertragsgegenständlichen Abbildung Rechte Dritter bestehen, so hat er den Lizenznehmer hierauf unverzüglich hinzuweisen. Der Rechteinhaber stellt den Lizenznehmer hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Der Lizenznehmer garantiert, sämtliche neben der vertragsgegenständlichen Lizenz für die beabsichtigte Nutzung weiter erforderlichen Rechte selbst einzuholen, bzw. bereits eingeholt zu haben und stellt den Rechteinhaber in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Andere als die in § 2 dieses Vertrages genannten Verwertungsformen, insbesondere der Vertrieb körperlicher Werkstücke, sind nach diesem Vertrag nicht zulässig. Hierzu bedarf es des Abschlusses eines eigenen Lizenzvertrages.
§ 5 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängelansprüche. Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Erstkäufer an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 6 Lizenzdauer
(1) Die nicht ausschließliche Rechteeinräumung nach diesem Vertrag gilt zeitlich unbegrenzt ab dem Zeitpunkt des Rechteübergangs gemäß § 2 Abs. 4 dieses Vertrages. Die ausschließlichen Nutzungsrechte (Option „Vollexklusiv“ und „Teilexklusiv“) werden je nach Auswahl des Kunden bei Vertragsschluss für die Dauer von 24 Monaten ab Vertragsschluss oder auf unbegrenzte Dauer begründet.
Bei Erwerb des 24- monatigen Nutzungsrechts verlängert sich die Vertragslaufzeit nicht automatisch mit Ablauf des 24. Monats.
(2) Dieser Vertrag kann aus wichtigem Grunde vorzeitig gekündigt werden, insbesondere wenn der Rechteinhaber seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 3 dieses Vertrags nachhaltig nicht nachkommt oder der Lizenznehmer fällige Zahlungen gemäß § 7 dieses Vertrages trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Fall voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
§ 7 Vergütung, Abrechnung und Zahlung
(1) Für die Rechteeinräumung nach diesem Vertrag erhält der Rechteinhaber eine einmalige Pauschallizenzgebühr, die abhängig ist von der Nutzungsart (ausschließliches oder nicht ausschließliches Nutzungsrecht) sowie der Druckgröße bzw. Auflösung der Datei. Die jeweilige Höhe des Nutzungsentgelts ist der aktuellen Produktbeschreibung unter www.roomimage.de zu entnehmen.
(2) Die Lizenzgebühr ist vor der ersten Nutzung der vertragsgegenständlichen Abbildung an den Rechteinhaber zu zahlen. Der Lizenznehmer kann die Stellung einer Rechnung über den zu zahlenden Betrag verlangen. Rechnungsbeträge sind spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Gerät der Lizenznehmer mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Möglichkeit des Rechteinhabers zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.
(3) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Rechteinhaber im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies dem Lizenznehmer jeweils bekannt ist.
§ 8 Vertraulichkeit
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, über die Bestimmungen dieses Vertrages sowie über alle ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Lizenzdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt für den Rechteinhaber.
§ 9 Herausgabe- und Löschungspflichten
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle vertragsgegenständlichen Abbildungen, die bei ihm in elektronischer Form vorliegen, zu löschen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an den Auftraggeber herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.
§ 10 Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeicherten und verarbeiteten persönlichen Kundendaten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Sie können die über sich bei uns gespeicherten Daten jederzeit per E-Mail anfragen unter: Blue Studios GmbH , Sandstraße 12 , 30167 Hannover oder, info@roomimage.de. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Alle dargestellten Fremd- und eigene Logos, Bilder und Grafiken, sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Urheberrecht der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf diesen Seiten dargestellten Fotos, Logos, Layouts, Texte, Berichte, Scripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von uns sind oder von uns aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden.
(2) Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Rechteinhaber und dem Lizenznehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(3) Soweit der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Rechteinhabers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Rechteinhaber ist jedoch berechtigt, den Lizenznehmer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Rechteinhabers Erfüllungsort.
(5) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand 17.11.2009
AGB als PDF Download
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